Existenzgründer (Förderung der Selbstständigkeit)

Auch EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II – Arbeitslosengeld II) wagen den Schritt in die Selbstständigkeit.

Aber wie bei allen anderen Gründungen auch sollte dieser Schritt sorgfältig geplant und überlegt werden.

Bei guter Planung und mit der richtigen Unterstützung kann der Aufbau einer eigenen Existenz eine Chance sein.

Hierbei möchte Sie das Jobcenter Krefeld unterstützen. In Zusammenarbeit mit der DAA Krefeld ist eine Beratungsstelle eingerichtet worden. Hier erhalten Sie nach Abstimmung mit Ihrer/Ihrem zuständigen ArbeitsvermittlerIn Informationen und kompetente Beratung rund um das Thema Selbstständigkeit. Von der Gründungsüberlegung bis zur Anfangsphase Ihres Unternehmens werden Sie unterstützt und betreut.

Mit dem Angebot des Trägers können Sie sich optimal auf Ihre Selbstständigkeit vorbereiten.

Vier Schritte ebnen Ihnen den Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.

Über die Erstberatung können alle weiteren Schritte und erforderlichen Maßnahmen geplant werden. Informationen über Kosten erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem zuständigen ArbeitsvermittlerIn.
Bitte beachten Sie, dass immer vor Inanspruchnahme der Leistungen des Trägers ein Antrag bei ihrer zuständigen Beratungsfachkraft im Jobcenter notwendig ist.

1. Erstberatung
2. Gründungskurzseminare
3. Konzeptbewertung
4. Einstiegsgeld

1. Erstberatung

Die Erstberatung erspart Ihnen viele Wege und viel Zeit bei der Vorbereitung Ihrer Existenzgründung.

Der zuständige Berater legt gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte fest.

  • Erstberatung und Klärung des weiteren Beratungs- und Informationsbedarfs
  • Festlegung der weiteren Schritte (Gründungsseminar, Einzelberatung)
  • Beratung über finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter (Einstiegsgeld)

2. Gründungscoaching

Existenzgründungscoaching – ein Angebot für Gründer, die noch am Anfang ihrer Überlegungen stehen oder fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung ihrer Gründung benötigen.

Das Coaching bietet Ihnen einen Überblick zu den Themen

  • Grundlegende Informationen zu  Ziel und Inhalt
  • Persönlichkeitsanalyse
  • Marketing, Vertrieb
  • Recht, Steuern
  • Finanzierung
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL)


und damit eine optimale Vorbereitung auf Ihre Selbstständigkeit.

3. Konzeptbewertung

Ihr Entschluss, ein eigenes Unternehmen zu gründen, steht fest.

Gemeinsam mit Ihrem Berater werden Sie jetzt die konkreten Vorbereitungen für Ihre Selbstständigkeit in Angriff nehmen.

  • Wollen die Kunden das, was Sie als Gründer anbieten?
  • Wie wird sich die Bedarfslage entwickeln?
  • Gibt es schon andere, die das gleiche Produktangebot oder die gleiche Dienstleistung anbieten?
  • Wie finanziere ich mein neues Unternehmen?
  • Wie sieht es mit meinem vorhandenen Eigenkapital aus?
  • Wird das Unternehmen unter diesen Voraussetzungen überhaupt rentabel sein?


Diese Fragen müssen bei der Erstellung Ihres Geschäftskonzeptes vorab geklärt sein, denn ein tragfähiges und schlüssiges Konzept ist die Grundlage für Ihre unternehmerische Zukunft und die Gewährung von Förderzuschüssen (Einstiegsgeld).

4. Einstiegsgeld

Einstiegsgeld! Was ist das?
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden und soll ein finanzieller Anreiz für Ihren Einstieg in die Selbstständigkeit sein.

Wann können Sie Einstiegsgeld beantragen?
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, können Sie für max. 24 Monate Einstiegsgeld als Zuschuss erhalten.

Was ist noch zu beachten?
Ihr/e ArbeitsvermittlerIn oder FallmanagerIn, die/der Ihre individuelle Situation am besten beurteilen kann, unterstützt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld unter bestimmten Voraussetzungen.
Wichtigste Voraussetzung ist  die Vorlage einen tragfähigen Geschäftskonzepts einschließlich Rentabilitätsberechung. 
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die Gründung eines eigenen Unternehmens soll außerdem auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen nach dem SGB II beenden.

Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

  • z. B. bei Alleinstehenden 175,50 €
  • bei Kindern jeweils zzgl.    35,10 €


Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung.


Folgende Links sind für potenzielle Existengründer hilfreich:

Deutsche Angestellten Akademie Krefeld


Gründercoaching Deutschland (KfW Mittelstandsbank)

Beratungsinstitutionen der Gründerregion Niederrhein