Checklisten
Geldbezug – Antragstellung
Antragsvordrucke und Zusatzblätter erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Sie können diese auch unter den „Antragsvordrucken“ oder im Downloadcenter herunterladen.
Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Arbeitslosengeld II, denen Sie wichtige Erläuterungen und Definitionen entnehmen können.
Grundsätzlich müssen neben dem Antrag und den Zusatzblättern folgende Unterlagen bei der Antragstellung vorgelegt bzw. eingereicht werden:
- Personalausweise und Reisepässe aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
- Mietvertrag, ggf. Änderungsschreiben (Miethöhe)
- Nachweise über Mietzahlungen der letzten 3 Monate
- Nachweise über Zahlungen für Strom, Heizkosten, Wasser und Abwasser, sofern diese gesondert an den Energieversorger zu entrichten sind (Jahresabrechnung oder Einstufungsschreiben sind beizubringen)
- aktuelle Unterlagen über Einkommen und Vermögen
- Sozialversicherungsausweis / Rentenversicherungsnummer
- Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung
Darüber hinaus müssen (je nach Antragstellung) folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:
- Reisepässe / Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern (Überprüfung des Aufenthaltsstatus)
- Meldebescheinigung (bei ausländischen Antragstellern)
- Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Angehörigen)
- Einstellungsbescheid und Bescheinigung über die Erforderlichkeit Ihres Umzuges des bisher zuständigen SGB II-Trägers (bei Zuzug von außerhalb)
- Notarvertrag, Finanzierungsnachweise und Nachweise über sämtliche Hauslasten (bei Wohnungs- bzw. Immobilieneigentümern)
- Kündigungsschreiben des Arbeitsverhältnisses
- Einstellungsnachweis der Agentur für Arbeit bei beendetem Bezug von Arbeitslosengeld I
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 15 Jahren
- Unterhaltsregelungen, Scheidungsurteil, Nachweise über Unterhaltszahlungen einschließlich Unterhaltsvorschuss
- Kfz-Schein und aktuelle Beitragsrechnung zur KFZ-Haftpflichtversicherung
Die entsprechenden Unterlagen der Mitglieder Ihrer Haushaltsgemeinschaft sind einzureichen, wenn Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Darüber hinaus kann sich im Rahmen der Antragstellung ergeben, dass weitere Unterlagen einzureichen sind. Bitte sprechen Sie hierzu mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Geldbezug - Folgeantrag
Arbeitslosengeld II wird üblicherweise für die Dauer von sechs Monaten bewilligt. Danach wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine Fortzahlung besteht. Damit die Zahlungen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können, beachten Sie bitte Folgendes:
- Sie erhalten den Fortzahlungsantrag regelmäßig ca. 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums mit der Post. Füllen Sie diesen direkt aus und geben ihn spätestens drei Wochen vor Fristablauf ab. Der Ablauf der Frist ergibt sich aus dem Anschreiben, mit dem Ihnen der Folgeantrag übersandt wird.
- Wenn sich Änderungen gegenüber dem vorherigen Antrag ergeben haben, müssen Sie diese Änderungen in dem Folgeantrag angeben und Nachweise, d.h. Unterlagen zu den eingetretenen Änderungen, einreichen.
- Die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 zum Einkommen füllen Sie nur dann aus, wenn sich Ihr Einkommen geändert hat.
- Wenn Sie vor Ablauf Ihres letzten Bewilligungsabschnittes keinen Fortzahlungsantrag mit der Post erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter im entsprechenden Standort des Jobcenter Krefeld.
- Geht Ihr Fortzahlungsantrag erst verspätet ein, besteht für die Zeit nach Ablauf des vorhergehenden Bewilligungsabschnittes bis zum Eingang des Fortzahlungsanantrages kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
- Bei Fragen zum Ausfüllen Ihres Antrags können Sie sich anhand der Ausfüllhinweise hier im Internet informieren oder Ihre zuständigen Bearbeiterin oder Ihren zuständigen Bearbeiter ansprechen.
Geldbezug - Veränderungen in den Verhältnissen
Soweit sich Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben, die sich auf die von Ihnen beantragten oder Ihnen bewilligten Leistungen auswirken können, sind Sie verpflichtet, diese Änderungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Aktuelles
Dezember 2011:
Elektronische Hilfen zum Ausfüllen der ALGII-Formulare
Dezember 2011:
Erhöhung der Regelsätze ab dem 1.1.2012
November 2011:
Neue Informationen Ihres Jobcenters zum neuen Pfändungsschutzkonto
Oktober 2011:
Wichtige Informationen zum neuen Pfändungsschutzkonto
August 2011:
Neues Projekt SPA für Alleinerziehende
Juli 2011:
Neue Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters
Juli 2011:
Telefonservice für Kunden ab August 2011
Juli 2011:
Aktuelle Urlaubsregelungen für ALG II-Empfänger
Juni 2011:
Aktuelle Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
April 2011:
Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
Anträge zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder u. Jugendliche sind nun online verfügbar
Wirtschaftspreis "Unternehmen mit Weitblick"
März 2011:
Auszahlung des neuen Regelsatzes ab April
Dezember 2010:
Verzögerungen bei der Einführung der neuen Regelleistungen und des Bildungspakets
Hartz IV: Das ändert sich ab Januar 2011
November 2010:
Wichtige Information zum Elterngeld mit Verlängerungsoption
Juli 2010:
Arbeitsagenturen in NRW fördern kostenlose Nachhilfe für Azubis
Weitere Meldungen finden Sie im Pressebereich .
