Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden und soll ein finanzieller Anreiz für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg sein.
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, die unter Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder nur geringfügig darüber entlohnt wird oder wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können Sie für maximal 24 Monate Einstiegsgeld als Zuschuss erhalten.
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung , die Sie nur dann erhalten, wenn es Ihre berufliche Eingliederung erfordert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Zu den Details dieser Maßnahme fragen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenter Krefeld.
Aktuelles
Dezember 2011:
Elektronische Hilfen zum Ausfüllen der ALGII-Formulare
Dezember 2011:
Erhöhung der Regelsätze ab dem 1.1.2012
November 2011:
Neue Informationen Ihres Jobcenters zum neuen Pfändungsschutzkonto
Oktober 2011:
Wichtige Informationen zum neuen Pfändungsschutzkonto
August 2011:
Neues Projekt SPA für Alleinerziehende
Juli 2011:
Neue Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters
Juli 2011:
Telefonservice für Kunden ab August 2011
Juli 2011:
Aktuelle Urlaubsregelungen für ALG II-Empfänger
Juni 2011:
Aktuelle Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
April 2011:
Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
Anträge zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder u. Jugendliche sind nun online verfügbar
Wirtschaftspreis "Unternehmen mit Weitblick"
März 2011:
Auszahlung des neuen Regelsatzes ab April
Dezember 2010:
Verzögerungen bei der Einführung der neuen Regelleistungen und des Bildungspakets
Hartz IV: Das ändert sich ab Januar 2011
November 2010:
Wichtige Information zum Elterngeld mit Verlängerungsoption
Juli 2010:
Arbeitsagenturen in NRW fördern kostenlose Nachhilfe für Azubis
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