Verfügbare Hilfen

Das Jobcenter Krefeld gewährt Leistungen zum Lebensunterhalt (ALG II) und unterstützt mit einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten die Eingliederung in den Arbeitsmarkt:

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 

Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus den Regelleistungen zum Lebensunterhalt und aus den Kosten für die Unterkunft zusammen.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Dokumente / Unterlagen bei der Antragsabgabe mit, die Sie auf der Seite Grundsicherung/Serviceangebot/Checklisten finden können.

 

Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte des Jobcenter Krefeld unterstützen Sie bei der Vermittlung in eine neue Erwerbstätigkeit. Ein umfassendes Dienstleistungsangebot rund um das Thema Arbeitsaufnahme und Beschäftigungsbegleitung bietet Ihnen die notwendige Unterstützung. Folgende Instrumente stehen für Sie zur Verfügung:

  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (betriebliches Praxistraining bis zu einer Dauer von vier Wochen)
  • Einstellungshilfen - Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber bei Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
  • Umwandlungsprämie bei der Umwandlung eines 400 EURO-Jobs in eine sozialversicherunsgpflichtige Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Vermittlung durch Dritte (Vermittlungsgutscheine )
  • Einstiegsgeld zum Ausgleich von gering entlohnter Beschäftigung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Qualifizierungen)
  • Individuelle Leistungen nach Absprache mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft
  • Förderung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Deutschkurse
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und Qualifizierung)
  • Arbeitsgelegenheiten (sogenannte "Ein-Euro-Jobs")
  • Vermittlungsbudget (Bewerbungskosten in Höhe von bis zu 260 Euro/Jahr - bei Teilnahme am Bewerberzentrum zusätzlich 120 Euro, Reisekosten bei Vermittlung und Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Arbeitskleidung und – geräte, Reisekostenbeihilfe , Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe)

Wichtig: Antragstellung bevor Kosten entstehen. Nur dann können sie erstattet werden. Es handelt sich um sogenannte Ermessensleistungen. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter .

Hilfreiche Links:

Viele nützliche Adressen und Hilfen rund um die Jobsuche und Allem was damit zusammenhängt finden Sie hier:

Nützliche Internetadressen für Jobsucher

Nützliche Tips zum Thema Bewerbungshilfen und Selbstdarstellung

 

Fallmanagement 

Persönliche Probleme und Konfliktlagen können einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Hier setzt das Fallmanagement des Jobcenter Krefeld an.  

Ihr/e AnsprechpartnerIn wird mit Ihnen entscheiden, ob Ihnen eine FallmanagerIn weiterhelfen kann.