Ihre Mitarbeit

Gemeinsam geht es besser! Ihre Mitarbeit ist ein wichtiger Baustein bei der Leistungserbringung.

Dies beginnt bei dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung , in der die weiteren Schritte bis zu einer Arbeitsaufnahme gemeinsam mit Ihrer/Ihrem zuständigen ArbeitsvermittlerIn festgelegt werden. Arbeitsuchende, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind vor allem auch selbst gefordert, konkrete Schritte zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dies umfasst auch die aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen , die dieses Ziel unterstützen. Das Gesetz sieht bei pflichtwidrigem Verhalten unterschiedliche Leistungskürzungen vor.
Beachten Sie bitte die Erläuterungen in dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“.

Zu Ihren Pflichten gehört es auch, an jedem Werktag unter der von Ihnen angegebenen Anschrift für Ihre/n AnsprechpartnerIn  persönlich oder postalisch erreichbar zu sein um ggf. das Jobcenter Krefeld täglich aufsuchen zu können. Wenn Sie sich vorübergehend unter einer anderen Anschrift aufhalten möchten, müssen Sie Ihre/n AnsprechpartnerIn informieren und die Zustimmung einholen.

Ein Urlaubsanspruch im arbeitsrechtlichen Sinne besteht für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber für insgesamt drei Wochen in einem Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten . Sie benötigen aber immer die Zustimmung Ihres Ansprechpartners beim Jobcenter! Bitte sprechen Sie dies vor Antritt Ihrer Reise mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab.

Wichtig ist auch, dass Sie alle Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen sofort, d.h. unmittelbar wenn Sie selbst von der Änderung erfahren, Ihrer/Ihrem AnsprechpartnerIn mitteilen . Dies kann eine Erkrankung sein, die zu Arbeitsunfähigkeit führt, eine Änderung der Anschrift, eine Änderung Ihres Einkommens aufgrund eines Nebenverdienstes oder die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Auch ein Nebenverdienst muss dem Jobcenter Krefeld mitgeteilt werden.

Für weitere Hinweise beachten Sie bitte das Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“, das Sie hier einsehen und abrufen können.