Umwandlungsprämie
Zahlreiche Kunden des Jobcenter Krefeld beziehen Einkommen aus einer abhängigen Erwerbstätigkeit, davon ein Großteil aus einer Erwerbstätigkeit auf geringfügiger Basis wie z.B. einem 400 Euro - Job.
Um diese KundInnen auf dem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen, wird als besondere Integrationsmaßnahme ein Projekt zur Umwandlung von 400,- EURO-Jobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingeführt. Hierbei werden Leistungsempfänger mit Nebeneinkünften („Mini-Jobber“) und ihre Arbeitgeber kontaktiert, um eine Aufstockung der Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen, sofern der Mini-Job seit mindestens drei Monaten besteht.
Als Anreiz zur Umwandlung soll dem Arbeitgeber eine sog. Umwandlungsprämie angeboten werden.
Voraussetzungen für die Umwandlungsprämie:
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Die Bewerber müssen arbeitslos sein, ALG II beziehen und ihren Wohnsitz in Krefeld haben.
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Das monatliche Entgelt muss mindestens 600,- EURO brutto betragen und tariflich oder ortsüblich sein.
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Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss bereits mindestens drei Monate bestanden haben.
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Die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss - arbeitsvertraglich abgesichert - mindestens 6 Monate betragen.
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Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Arbeitnehmer-Bruttoentgelt
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Arbeitsverträge über die JobPerspektive gem. § 16e SGB II sind von der Förderung ausgenommen.
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Die Auszahlung der Prämie erfolgt in einer Rate am Ende des dritten Monats der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die Höhe der Umwandlungsprämie:
| Bruttoentgelt | Rate | |
| ab 600,- bis 800,- | 1.500,- | |
| ab 801,- bis 1.300,- | 3.000,- | |
| ab 1.301,- | 4.000,- |
Förderungsausschluss und Rückzahlung
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Endet das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des 1. Monats, wird keine Prämie gewährt.
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Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft oder miteinander verheiratet, verwandt oder verschwägert sind.
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Die Förderung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten 2 Jahre vor Wandlung des Beschäftigungsverhältnisses mindestens
3 Monate sozialversicherungspflichtig im Unternehmen beschäftigt gewesen ist. -
Darüber hinaus wird keine Umwandlungsprämie gewährt, wenn der Arbeitgeber bereits mit Eingliederungszuschuss (EGZ) gefördert wird oder EGZ beantragt.
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Die Prämie wird anteilig zurückgefordert, wenn innerhalb der ersten 6 Monate das sozialversicherungspflichtige wieder in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zurückgestuft wird (Vermeidung von Mitnahmeeffekten) oder das Beschäftigungsverhältnis innerhalb dieser Frist aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, gelöst wird.
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Während des Förderzeitraumes sind dem Jobcenter Krefeld alle Änderungen des Arbeitsvertrages unverzüglich anzuzeigen.
Höhe der Rückzahlung
| Ende der Sozialversicherungspflicht | Rückforderungshöhe | |
| Im 2. Monat nach Umwandlung | 80 % | |
| Im 3. und 4. Monat nach Umwandlung | 60 % | |
| Im 5. und 6. Monat nach Umwandlung | 40 % |
Bitte fragen Sie zu weiteren Details Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Aktuelles
Dezember 2011:
Elektronische Hilfen zum Ausfüllen der ALGII-Formulare
Dezember 2011:
Erhöhung der Regelsätze ab dem 1.1.2012
November 2011:
Neue Informationen Ihres Jobcenters zum neuen Pfändungsschutzkonto
Oktober 2011:
Wichtige Informationen zum neuen Pfändungsschutzkonto
August 2011:
Neues Projekt SPA für Alleinerziehende
Juli 2011:
Neue Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters
Juli 2011:
Telefonservice für Kunden ab August 2011
Juli 2011:
Aktuelle Urlaubsregelungen für ALG II-Empfänger
Juni 2011:
Aktuelle Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
April 2011:
Informationen zu "Bildungs- und Teilhabeleistungen" für Kinder u. Jugendliche
Anträge zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder u. Jugendliche sind nun online verfügbar
Wirtschaftspreis "Unternehmen mit Weitblick"
März 2011:
Auszahlung des neuen Regelsatzes ab April
Dezember 2010:
Verzögerungen bei der Einführung der neuen Regelleistungen und des Bildungspakets
Hartz IV: Das ändert sich ab Januar 2011
November 2010:
Wichtige Information zum Elterngeld mit Verlängerungsoption
Juli 2010:
Arbeitsagenturen in NRW fördern kostenlose Nachhilfe für Azubis
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