Die Regelbedarfe sowie die daran gekoppelten Mehr- und Schulbedarfe ändern sich zum Jahr 2025 nicht. Die Mietobergrenzen für die Stadt Krefeld wurden bereits im Okt. 2024 erhöht.
Aufgrund der verspäteten Verabschiedung und Veröffentlichung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (externer Link) zum 30.12.2024 (insbesondere Kindergelderhöhung, (Kinder-)Sofortzuschlagerhöhung und daraus ableitbar Unterhaltsvorschussabsenkung) konnten in den Bescheiden des Jobcenters und anderer Trägerinnen noch nicht alle neuen Beträge rechtzeitig umgestellt werden. Es folgen daher insbesondere Anfang 2025 noch weitere Änderungsbescheide zur Anpassung an die neuen Beträge.