Geflüchtete ukrainische Menschen

Herzlich Willkommen im Jobcenter Krefeld! Ласкаво просимо до Німеччини

Die Sicherung des Lebensunterhalts für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (beantragt oder erhalten) haben, wird nach Entscheidung der Bundesregierung ab dem 1. Juni 2022 an die Jobcenter übergeben. Damit Sie ab dem 1. Juni 2022 Leistungen vom Jobcenter Krefeld erhalten können, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung (SGB II) beim Jobcenter Krefeld stellen. Folgende Leistungen werden vom Jobcenter Krefeld abgedeckt:

1. Finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt

Die finanziellen Leistungen umfassen insbesondere Regelbedarfe zum Lebensunterhalt, Kosten für die Unterkunft sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld). Füllen Sie bitte den „Kurzantrag SGB II“ aus und unterschreiben Sie diesen.

Bitte fügen Sie dem Antrag für alle Personen Ihres Haushaltes folgende Unterlagen in Kopie bei:

  • Pass
  • Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde (beziehungsweise Fiktionsbescheinigung oder Nachweis über die Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über Ihre Wohnkosten (Mietvertrag, Gebührenbescheid o.ä.)
  • letzter Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

2. Integration in den Arbeitsmarkt

Falls Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Anspruch nehmen, sind die erwerbsfähigen Personen ab 15 Jahren in Ihrem Haushalt verpflichtet, sich einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Sprachkurs oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Damit Sie dabei bestmöglich unterstützt werden können, bitten wir für jede dieser Personen das Formular „Fragebogen zum Lebenslauf“ ebenfalls ausgefüllt dem Antrag beizufügen.

 

Diese Unterlagen senden Sie uns bitte zu oder werfen Sie diese in unseren Hausbriefkasten:

Jobcenter Krefeld

Team 505

Fütingsweg 34

47805 Krefeld

 

Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags erhalten Sie nach telefonischer Terminvereinbarung beim

  • Caritas Fachdienst für Integration und Migration, Am Hauptbahnhof 2, 47798 Krefeld.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas unter folgenden Nummern:

 

02151 6395 - 12

02151 6395 – 17

02151 6395 - 13

02151 6395 – 19

02151 6395 – 16

02151 6395 - 29

 

Die erforderlichen Dokumente erhalten Sie anbei als Download:

Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Fragebogen zum Lebenslauf

 

Weitere Informationen finden Sie unter unserer FAQ Übersicht.

 

Wenn Sie vorher Asylbewerberleistungen bei der Stadt Krefeld bezogen haben, finden Sie anbei ergänzende Informationen der Stadt Krefeld: https://www.krefeld.de/de/inhalt/faqs-und-links-hier-finden-sie-wichtige-informationen/

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