Eingliederungszuschüsse
Arbeitgebern können Zuschüsse für die Einstellung von arbeitslosen Arbeitsgeld II - Empfängern bei Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gewährt werden.
Die Höhe und die Dauer des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und gegebenenfalls nach vorhandenen Vermittlungshemmnissen.
Der Zuschuss kann bis zu einer Dauer von maximal 12 Monaten und einer Förderhöhe von bis zu 50% gewährt werden.
Bei lebensälteren BewerberInnen über 50 Jahren kann der Zuschuss für einen Zeitraum von maximal drei Jahren gezahlt werden.
Für schwerbehinderte BewerberInnen gelten Sonderregelungen.
Bitte fragen Sie zu weiteren Details Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Aktuelles
Januar 2021
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2021
Juni 2020
Neue Hotline: "Familie, Arbeit, Beruf"
März 2020
Neues Dienstleistungsangebot "Jobcenter-Digital"
Feb. 2020
Jobcenter an Karneval z.T. geschlossen
Jan. 2020
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2020
Juli 2019
Keine Nachmittags-sprechstunde am Donnerstag, 25.7.2019
März 2019
Erklärfilm zum "Sozialen Arbeitsmarkt"
Jan. 2019
Wettbewerb "Fami-lienfreundlichstes Unternehmen in Krefeld" geht in die dritte Runde
Jan. 2019
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2019
Okt./Nov. 2018
JobAktiv-Messe im KönigPalast 14./15.Nov.2018
Juli 2018
Ihr Weg durch das Jobcenter Krefeld
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