Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden und soll ein finanzieller Anreiz für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg sein.
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, die unter Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder nur geringfügig darüber entlohnt wird oder wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können Sie für maximal 24 Monate Einstiegsgeld als Zuschuss erhalten.
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung , die Sie nur dann erhalten, wenn es Ihre berufliche Eingliederung erfordert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Zu den Details dieser Maßnahme fragen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenter Krefeld.
Aktuelles
Januar 2021
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2021
Juni 2020
Neue Hotline: "Familie, Arbeit, Beruf"
März 2020
Neues Dienstleistungsangebot "Jobcenter-Digital"
Feb. 2020
Jobcenter an Karneval z.T. geschlossen
Jan. 2020
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2020
Juli 2019
Keine Nachmittags-sprechstunde am Donnerstag, 25.7.2019
März 2019
Erklärfilm zum "Sozialen Arbeitsmarkt"
Jan. 2019
Wettbewerb "Fami-lienfreundlichstes Unternehmen in Krefeld" geht in die dritte Runde
Jan. 2019
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2019
Okt./Nov. 2018
JobAktiv-Messe im KönigPalast 14./15.Nov.2018
Juli 2018
Ihr Weg durch das Jobcenter Krefeld
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