Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II (d.h. Arbeitslosengeld II) beziehen und Ihnen bzw. Ihren Kindern grundsätzlich Unterhaltszahlungen zustehen, gehen diese Ansprüche kraft Gesetzes bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf die Träger der Grundsicherung über. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr ohne weiteres berechtigt sind, Unterhaltsansprüche selbst durchzusetzen. Das Sachgebiet Unterhaltsheranziehung des Jobcenter Krefeld macht diese Ansprüche auf Unterhalt gegenüber den Zahlungspflichtigen geltend und leitet gegen diese, falls erforderlich, auch gerichtliche Schritte ein.
Es ist zu unterscheiden zwischen:
- Kindesunterhalt (für minderjährige und unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder)
- Trennungsunterhalt
- Geschiedenenunterhalt
- Unterhaltsansprüchen gegen den Vater bzw. die Mutter eines nichtehelichen Kindes
- Unterhaltsansprüchen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zahlung von Arbeitslosengeld II bereits Unterhaltsbeträge erhalten, müssen Sie diese Beträge bei der Antragstellung angeben. Sollte die Aufnahme von Unterhaltszahlungen an Sie während des Leistungsbezuges erfolgen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, das Jobcenter hiervon zu unterrichten.
Sollten Sie in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bei Antragstellung bereits anwaltlich vertreten sein oder während des Leistungsbezuges einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen, müssen Sie dies dem Jobcenter umgehend mitteilen und regelmäßig den anwaltlichen Schriftverkehr vorlegen.
Existiert bereits ein Unterhaltstitel (z.B. eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung, eine Jugendamtsurkunde o.ä.), der Sie zur Geltendmachung von Unterhaltszahlungen berechtigt, ist dies ebenfalls umgehend bekannt zu geben und der Titel, wenn möglich, in Kopie vorzulegen.
Sobald Sie Leistungen zur Grundsicherung beziehen, helfen Ihnen die SachbearbeiterInnen der Unterhaltsheranziehung (Team 443 / Philadelphiastr. 2) gerne mit näheren Informationen weiter. Sie können auch gerne per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Aktuelles
Januar 2021
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2021
Juni 2020
Neue Hotline: "Familie, Arbeit, Beruf"
März 2020
Neues Dienstleistungsangebot "Jobcenter-Digital"
Feb. 2020
Jobcenter an Karneval z.T. geschlossen
Jan. 2020
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2020
Juli 2019
Keine Nachmittags-sprechstunde am Donnerstag, 25.7.2019
März 2019
Erklärfilm zum "Sozialen Arbeitsmarkt"
Jan. 2019
Wettbewerb "Fami-lienfreundlichstes Unternehmen in Krefeld" geht in die dritte Runde
Jan. 2019
Erhöhung der Regelsätze zum 1.Januar 2019
Okt./Nov. 2018
JobAktiv-Messe im KönigPalast 14./15.Nov.2018
Juli 2018
Ihr Weg durch das Jobcenter Krefeld
Weitere Meldungen finden Sie im Pressebereich .