Layoutbild zur Gestaltung - Brücke Krefeld

Einmalige Übernahme der Heizkosten

Sie brauchen eine einmalige Unterstützung bei der Übernahme Ihrer Heizkosten?

Sie beziehen momentan keine Leistungen nach dem SGB II, müssen aber eine hohe Heiz- / Nebenkostenabrechnung oder eine Bevorratung mit Heizmitteln (z. B. Kohle, Öl) bezahlen?

Für den Monat, in dem die Zahlung fällig ist, können Sie einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen.

Bitte umgehend, damit keine Ansprüche verloren gehen!

 

Voraussetzung:

  • Alle Vorauszahlungen wurden im Abrechnungszeitraum für Heiz-/Nebenkosten tatsächlich gezahlt
  • Nicht gezahlte Abschläge stellen Schulden dar und können als Bedarf nicht berücksichtigt werden
  • Nachzahlungen Ihres alten Wohnraums kann in der Regel nicht übernommen werden
Foto Geldmünzen und Scheine

Nützliche Links und Informationen