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Wichtiger Hinweis

Zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag benötigt das Jobcenter die Anlage Vermögen (VM)

Ab 01.07.2026 benötigt das Jobcenter aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag die Anlage Vermögen (VM).
→ Bitte füllen Sie deshalb zu einem Weiterbewilligungsantrag ab 01.07.2026 auch die Anlage VM aus und fügen Sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate bei.

Zum Schwärzen von bestimmten Passagen der Kontoauszüge beachten Sie bitte die Hinweise im Kapitel 14 – Datenschutz – des Merkblattes zum SGB II.