Anspruchsvoraussetzungen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze (§ 7 a Sozialgesetzbuch II, SGB II) noch nicht erreicht haben.

Wer ist hilfebedürftig?

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.

Wer ist erwerbsfähig?

Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.

Anspruch überschlägig prüfen lassen

Sie möchten wissen, ob sich ein Leistungsanspruch berechnet und Sie potentiell leistungsberechtigt wären?

Nutzen Sie gerne den Bürgergeld Rechner des Verein für Soziales Leben e.V. für eine überschlägige Berechnung

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.