Informationen für

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Was muss ich beachten, wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitze und Arbeitslosengeld II beantragen möchte?
Auch als EU-Bürger können Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen haben.

In der Regel kommt es darauf an,

  • wann Sie in die Bundesrepublik eingereist sind
  • warum Sie eingereist sind
  • wie lange Sie bereits in der Bundesrepublik leben und/oder
  • ob und wie lange Sie seit Ihrer Einreise beruflich tätig sind / waren

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Hinweis

Mit diesen EU-rechtlichen Voraussetzungen ist gesamtgesellschaftlich eine große Verantwortung für das Jobcenter Krefeld verbunden. Deshalb setzen sich spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Thema EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auseinander.