Vorrangige Leistungen

Wer zahlt vor dem Jobcenter?

Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit

  • zu vermeiden durch Verweis auf Inanspruchnahme der Leistung tritt Hilfebedürftigkeit nicht ein
  • zu beseitigen durch Anrechnung der Leistung besteht keine Hilfebedürftigkeit mehr
  • zu verkürzen durch die Inanspruchnahme der Leistung führt zu einem früheren Ausscheiden aus dem Leistungsbezug
  • zu vermindern durch Anrechnung der Leistung besteht Hilfebedürftigkeit in geringerem Umfang

Diese Leistungen sind von Ihnen in Anspruch zu nehmen. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie zu stellen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.


Beispiele für vorrangige Leistungen

Familie und Unterkunft

Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld (WoG), Kindergeld (KG), Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt (UH) /  Unterhaltsvorschuss (UVG)

Ausbildung / Arbeit

Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld (Alg I), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Krankenkasse

Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Unfallversicherung

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rentenversicherung

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer).


Nützliche Links und Informationen